
© 2018 - Labora NORD GmbH Impressum/Datenschutzerklärung
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Bei der Labora NORD steht die Sicherheit an erster Stelle.
Sicherheit - erreicht durch Qualität, Professionalität, Vertrauen und Fairness.
Labora NORD - mit Sicherheit gut!
Sehr verehrte Kundinnen und Kunden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier haben Sie die Möglichkeit uns eine Nachricht zukommen zu lassen. Wir haben stets ein offenes Ohr für Wünsche und Anregungen, aber auch für Kritiken. Sollte Ihnen also bei einem Besuch oder in der Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen etwas gar nicht oder besonders gut gefallen haben, möchten wir Sie bitten uns auf diesem Wege anzusprechen.
Ihr Anliegen wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
Geschäftsleitung
Labora GmbH
Die Sicherungsaufsicht bildet bei Eingriffen ins Streckennetz die Schnittstelle zwischen der Deutschen Bahn AG, den ausführenden Firmen und den Sicherungskräften. Zentrale Aufgabe der Sicherungsaufsichten ist es, den Gefahren die sich aus dem laufenden Bahnbetrieb ergeben können, entgegenzuwirken. Dazu plant sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Bahndienststelle und weist die ihr unterstellten Sicherungskräfte ebenso wie alle anderen Personen, die sich in direkter Gleisnähe aufhalten könnten entsprechend ein. Außerdem sind die Sicherungsaufsichten dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten die Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
Der von der Sicherungsaufsicht eingesetzte Sicherungsposten ist für das Wohl und Wehe aller Personen verantwortlich, die im Gleisbereich arbeiten. Er warnt mit Hilfe von Signalmitteln die Arbeitskräfte rechtzeitig vor näherkommenden Fahrzeugen und achtet darauf, dass alle seine Warnsignale befolgen und die Gleise verlassen. Kann der Gleisbereich nicht rechtzeitig geräumt werden, muss er dem Zugführer das Nothaltesignal geben. Er muss die Gleise auch räumen lassen, wenn die Sichtverhältnisse so schlecht sind, dass die Arbeiter nicht rechtzeitig vor herannahenden Zügen gewarnt werden können. Während alle übrigen im Gleisbereich beschäftigten Personen rote Warnkleidung tragen, sind Sicherungsposten an der gelben Warnkleidung erkennbar.
Die Aufgabe des Bahnübergangspostens ist es, mögliche Sach- und Personenschäden an Kreuzungspunkten von Schienen- und Straßenverkehr zu verhindern. Fallen Warn-, bzw. Signalanlagen an Bahnübergängen aus oder kommt es dort zu Störungen muss er sicherstellen, dass sowohl der Gleisbereich, als auch die Straße sicher befahren werden kann. Bei Annäherung eines Schienenfahrzeuges sperrt er mittels Absperrmittel die Straße und gibt dem Zug freie Fahrt. An die Anweisungen des Bahnübergangspostens haben sich alle andern Verkehrsteilnehmer strikt zu halten. Er ist in Ausübung seiner Aufgabe auch nicht an Weisungen der Polizei gebunden.
Bei Störungen an Oberleitungsanlangen muss diese Strom-, bzw. Spannungsfrei gemacht werden. Der Bahnerder prüft nach dem Abschalten der Anlage, ob diese spannungsfrei ist. Anschließend installiert er Erdungsseile als Sicherungsvor-richtung zum Schutz vor Gefahren des elektrischen Stroms. Das im Zusammenhang mit dem Bahnerder verwendete Kürzel „EuP“ steht für „Elektrisch unterwiesene Person“ und bedeutet, dass der Bahnerdungsberechtigte die seinem Aufgabenbereich entsprechenden Fachkenntnisse besitzt.
Schaltantragsteller sind berechtigt, bei der zentralschaltstelle die Abschaltung von Teilen der Oberleitung zu beantragen. Ihr Einsatz ist gefordert, wenn zum Beispiel Störungen an Oberleitgungsanlangen vorliegen oder die Oberleitung aus anderen Gründen strom-, bzw. spannungsfrei gemacht werden muss.
Technische Leitung
Tel.-Nr.: 05551 99 77 032
Mobil: 0160 97 89 24 89
Mail: kiosses@labora-gmbh.de
Leitung
Telefon: 0151 / 16 77 05 02
Email: kampe@labora-gmbh.de
Neben der konventionellen Sicherung kommen bei der Sicherung im Gleisbereich auch automatische Warnsysteme (AWS) zum Einsatz.
Diese Systeme übertragen Befehle von Signalgebern an den zu überwachenden Streckenverbindungen kabelgebunden oder per Funkk auf Steuereinheiten, die wiederum mit elektrischen Signalhörnern verbunden sind um dann bei Gefahrensituationen entsprechend zu warnen. Eine Ausbaustufe des Automatischen Warnsystems ist die Mobile Funkwarnanlage, kurz MFW. Labora arbeitet derzeit ausschließlich mit Systemen der FIMRA ZÖLLNER GmbH und stellt neben Bedienern und Monteuren auch Technische Funktionsabnehmer und Planer, Planprüfer zu Verfügung.
Das Mobile Funkwarnsystem MFW warnt im Gleisgefahrenbereich befindliche Personen vor herannahenden Zügen und wird in der Infrastruktur der DB Netz AG eingesetzt. Die Komponenten des MFW können in den unterschiedlichen Konfigurationen genutzt werden. Grundsätzlich besteht das MFW aus Einschaltstellen, die zur Erfassung einer Zugfahrt eingesetzt werden, und Warngebern. Sämtliche Funkkomponenten stehen bidirektional miteinander in Kontakt. Es handelt sich hierbei um ein funkbasiertes Automatisches Warnsystem, das in verschiedenen Länderversionen auch international als Automatic Track Warning System (ATWS) zum Einsatz kommt.
Das Technische Hilfsmittel Bahnübergangsposten TH-BÜP ist ein modulares System bestehend aus Lichtzeichen- und Schrankenanlagen. Es dient zur Sicherung von temporären Bahnübergängen sowie als Ersatz für zeitweise außer Betrieb genommene Bahnübergangsanlagen. Die Bedienung des TH-BÜP erfolgt manuell durch den Bahnübergangsposten (BÜP) eines durch die DB Netz AG präqualifizierten Sicherungsunternehmens. Das TH-BÜP unterstützt den BÜP bei der Sicherung des Bahnübergangs, indem es Personen und Kraftfahrzeuge vor dem unbeabsichtigten Betreten bzw. Befahren des Gefahrenraums schützt.
Das TH-BÜP besteht zum Einen aus einer Lichtsignalanlage mit den Lichtzeichen rot und gelb. Diese wird zur optischen Signalisierung rechts und links auf jeder Seite des Bahnübergangs für den Straßenverkehr installiert. Die Lichtzeichen sind die sicherheitstechnisch relevanten Sperrmittel. Ein weiterer Bestandteil ist die Schrankenanlage, die als physikalische Barriere durch je eine Halbschranke je Fahrtrichtung des Straßenverkehrs und durch zusätzliche Schranken für Fuß- und Radwege realisiert wird. Des Weiteren besteht das TH-BÜP aus einer zentralen Steuereinheit, mit der die Lichtsignal- und Schrankenanlagen angesteuert werden können.
Das TH-BÜP ist bahntechnisch freigegeben, erfüllt die Anforderungen an das Sicherheitslevel 2 und wird in der Infrastruktur der DB Netz AG eingesetzt. Mit der Technischen Mitteilung TM 4-2016-10091 I.NPF 112 wird der Einsatz des technischen Hilfsmittels bundesweit geregelt. Das technische Hilfsmittel ist zwingend dann einzusetzen, wenn die o.g. Einsatzsituationen länger als 7 Tage dauern. Der Bedarfsträger DB Netz AG fordert die entsprechenden TH-BÜP-Sicherungsleistungen über Rahmenvertragsvergaben oder Ausschreibungen ab.
Zur zusätzlichen Erhöhung der Sicherheit kann an das TH-BÜP das Assistenzsystem LEXOS zur automatischen Notschließung und Nachwarnung angeschlossen werden. Erfolgt die Sicherung durch den BÜP nicht zeitgerecht, führt LEXOS am TH-BÜP eine Notschließung durch. Versucht der BÜP die Sicherung vorzeitig zurückzunehmen – doch eine weitere Fahrt steht an – bleibt der TH-BÜP im gesicherten Zustand. In beiden Fällen macht LEXOS durch ein akustisches und optisches Signal sowie Sprachdurchsagen auf die anstehende Fahrt aufmerksam.
Das neuartige System zur Nachwarnung dient zur weiteren Steigerung des Sicherheitsniveaus bei Bahnübergangsposten. LEXOS lässt sich in Verbindung mit mobilen Funkwarnanlagen und Technischen Hilfsmitteln BÜP einsetzten und kann Notschließungen einleiten, bzw. das irrtümliche Öffnen des bahnübergangs durch den Bahnübergangsposten verhindern. Unter "Funktionsweise/Aufbau LEXOS" ist die genau Wirkweise dieses Systems genauer erklärt.Die Zulassung dieses Systems wird voraussichtlich im Herbst 2017 durch das EBA (Eisenbahnbundesam) erfolgen.
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werden z.Zt. überarbeitet.
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