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© 2018 - Labora GmbH__________ Impressum/Datenschutzerklärung_________________

Personal Management

Das Team der Labora GmbH hat durch Qualität, Leistung und Fairness eine führende Marktposition erreicht.

Unser Anspruch das Beste für den Kunden zu erreichen ist Ziel der gemeinsamen Arbeit.

Labora GmbH – die bessere Alternative.

UNTERNEHMENSDATEN

Die Labora GmbH ist seit 2004 im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie können über untenstehende Links unsere aktuellen Bescheinigungen im PDF – Format abrufen und über die Logos zu den Seiten der ausstellenden Behörden und Institutionen gelangen.

Erlaubnis Regionaldirektion Agentur für Arbeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG
Unbedenklichkeitsbescheinigung AOK

SICHERHEIT UND COMPLIANCE

Labora bietet seinen Kunden Qualität und Sicherheit.
Wir sind bei der IZS registriert. Sie können über uns bei der IZS  jeder Zeit auch aktuelle  Auskünfte über Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Bundesagentur für Arbeit holen.

Über den folgenden Link können Sie in unsere Eintragung bei der IZS sehen:

http://www.izs-institut.de/portal.html#!/company/a083A00000olqaAQAQ

AGB

Der Firma Labora GmbH in Ansbach – nachfolgend Verleiher genannt – ist durch Bescheid des Landesarbeitsamtes Bayern in Nürnberg vom 23.10.2001 die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden.

Ziffer 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

(1) Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller – auch zukünftigen – Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge des Verleihers auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung.

(2) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und sowohl vom Verleiher als auch vom Besteller (Entleiher) unterschrieben sind. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede.

Ziffer 2 Angebote/Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verleihers erfolgen als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung auf der Grundlage dieser Bedingungen.

(2) Verträge bedürfen der Schriftform und werden für den Verleiher erst dann verbindlich, wenn eine vom Entleiher unterzeichnete Vertragsurkunde beim Verleiher vorliegt.

Ziffer 3 Rücktritt/Leistungsbefreiung

(1) Der Verleiher kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit die Überlassung von Arbeitskräften durch außergewöhnliche Umstände dauernd oder zeitweise erschwert wird. Solche außergewöhnlichen Umstände sind insbesondere Arbeitskampf, gleich, ob im Betrieb des Entleihers oder beim Verleiher, hoheitliche Maßnahmen usw. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Verleiher die außergewöhnlichen Umstände zu vertreten hat.

(2) Nimmt der Leiharbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort oder fehlt er aus sonstigen Gründen, ist der Verleiher vom Entleiher hiervon umgehend zu unterrichten. Der Verleiher ist berechtigt und nur bei schriftlichem Verlangen des Entleihers auch verpflichtet, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies trotz Bemühens des Verleihers nicht möglich, wird der Verleiher für die Zeiten von der Überlassungspflicht befreit, in denen der Leiharbeitnehmer unentschuldigt fehlt.

Ziffer 4 Arbeitsverhältnis

Der Verleiher ist Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Während des Arbeitseinsatzes untersteht der Leiharbeitnehmer den Weisungen des Entleihers. Der Entleiher darf dem Leiharbeitnehmer nur solche Tätigkeiten zuweisen, die zum vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich gehören. Insbesondere ist es dem Entleiher untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verleihers, den Leiharbeitnehmer mit der Beförderung, mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln zu beauftragen. Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Entleiher gegenüber dem Leiharbeitnehmer die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. So hat der Entleiher sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Leiharbeitnehmers die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der “Ersten Hilfe” gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Entleiher vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen. Soll der Leiharbeitnehmer zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Entleiher diese Genehmigung vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten bzw. an diesen Tagen einzuholen. Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren. Der Entleiher ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Zur Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten wird der Verleiher innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter vom Verleiher eingeräumt.

Ziffer 5 Arbeitsunfälle

Der Entleiher ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall dem Verleiher sofort anzuzeigen und die Einzelheiten auch schriftlich mitzuteilen.

Ziffer 6 Verschwiegenheit

Der Verleiher sowie der überlassene Leiharbeitnehmer sind zur Geheimhaltung über alle Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

Ziffer 7 Zurückweisung

(1) Ist der Entleiher mit den Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen.

(2) Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Wirkung für die nächste Schicht nur dann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zu einer personen- und/oder verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung berechtigen würde.

(3) Der Entleiher kann den Leiharbeitnehmer mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde.
(4) Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher erfolgen unter Angabe der Gründe.

Ziffer 8 Austausch eines Leiharbeitnehmers

(1) In den Fällen der Zurückweisung nach Ziffer 7. ist der Verleiher berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zu überlassen. Eine solche Verpflichtung trifft den Verleiher aber nur dann, wenn er den zurückgewiesenen Leiharbeitnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.
(2) Der Verleiher ist i.ü. berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Arbeitnehmer auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Austausch erfolgt spätestens nach einer 12-monatigen Überlassung.

Ziffer 9 Zuschläge

Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind danach mit folgenden Zuschlägen zu vergüten:

a) ab 41. Std./Wo. oder ab 9.Std./tgl.. . . . . .  25 %
b) Samstagsstunden . . . . . . .  50 %
c) Sonntagsstunden . . . . . . . 100 %
d) Feiertagsstunden . . . . . . . 100 %
f) Spätarbeit (Ihre Schicht fällt in die Zeit zwischen 11 und 24 Uhr)  15 %
g) Nachtarbeitsstunden (Ihre Schicht fällt in die Zeit zwischen 20 und   7 Uhr)  25 %

Schichtarbeit liegt immer dann vor, wenn im Betrieb des Entleihers regelmäßig in Wechselschicht gearbeitet wird. Weitere Zulagen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Beim Zusammentreffen von Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschlägen ist jeweils nur der höhere Zuschlag zu vergüten. Der Verleiher ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen zu erhöhen. Beabsichtigte Preiserhöhungen wird der Verleiher dem Entleiher anzeigen. Die Erhöhung wird zwei Wochen nach Zugang der Anzeige beim Entleiher wirksam. Der Entleiher ist berechtigt, den Vertrag binnen einer Woche nach Zugang der Anzeige zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen. Fahrtkosten und Auslösungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung zu vergüten.

Ziffer 10 Zahlung 

Abgerechnet wird, soweit nicht anderes vereinbart ist, wöchentlich sowie jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Abrechnungsgrundlage sind die vom Entleiher zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Leiharbeitnehmers. Die Zeitnachweise werden dem Entleiher wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die vom Verleiher erteilten Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug. Der Leiharbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt. Gerät der Entleiher in Zahlungsverzug, so ist der Verleiher berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Entleiher den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dieses Recht steht dem Verleiher ebenso zu, wenn in dem Vermögensverhältnissen des Entleihers eine wesentliche Verschlechterung eintritt.

Ziffer 11 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Der Entleiher ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verleiher aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Ziffer 12 Abtretung 

Der Entleiher ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit dem Verleiher an Dritte zu übertragen.

Ziffer 13 Gewährleistung/Haftung

Der Verleiher haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Entleiher ist verpflichtet, den Verleiher von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben. Für eigenes Verschulden haftet der Verleiher nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Arbeitnehmers als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsschluss, etc.). Der Verleiher haftet für eigenes Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ziffer 14 Kündigung 

(1) Soweit der Vertrag nicht befristet geschlossen wurde, kann er beiderseits mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende gekündigt werden.

(2) Macht der Verleiher in den Fällen der Ziffer 7. nicht von seinem Recht des Austauschs des Leiharbeitnehmers Gebrauch (Ziffer 8. Abs. 1), kann der Vertrag beiderseits fristlos gekündigt werden.

(3) Der Verleiher ist zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Entleiher im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung nach Ziffer 10. Satz 6 nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche des Verleihers auf Schadensersatz etc.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Verleiher ausgesprochen wird. Eine nur dem Leiharbeitnehmer mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.

Ziffer 15 Gerichtsstand

Soweit der Entleiher Vollkaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ergebenden Streitigkeiten – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – Ansbach.

Ziffer 16 Teilunwirksamkeit 

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Ziffer 17 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bewerbung

Die Labora GmbH arbeitet ausschließlich mit namhaften und in hohem Maße seriösen Kunden zusammen. Sehr häufig steht bereits im Vorfeld fest, dass unseren Mitarbeitern eine spätere Übernahme in Aussicht gestellt werden wird. Es ist daher enorm wichtig, und unser Name bürgt dafür, dass wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiter sehr sorgfältig vorgehen.

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten einer Online – Bewerbung (vorerst nur per Email) oder besuchen Sie uns nach telefonischer Absprache in Ansbach, Martin-Luther-Platz 6 in 91522 Ansbach.

Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeine Grundlagen / Definition:

Dreiecks

Dreiecksverhältnis: rechtliche Beziehung in Deutschland

Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher/Arbeitgeber und Entleiher/Kundenunternehmen. In Deutschland enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hierfür besondere Regeln.

Arbeitnehmer

Der Leiharbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher. Diesem gegenüber gelten die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte. Seine Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer jedoch im Gegensatz zu einem „normalen“ Arbeitnehmer nicht für den Verleiher, sondern er wird von diesem einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Erbringung der Arbeitsleistung überlassen. Das Weisungsrecht wird dabei dem Entleiher übertragen und dieser trägt die Mitverantwortung für den Arbeitsschutz. Weisungs- und pflichtwidriges Verhalten darf aber nur der Arbeitgeber, also der Verleiher ahnden.

Die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Entleiher, bei dem er tätig ist, unterscheidet den Leiharbeitnehmer von dem Arbeitnehmer eines Subunternehmers, der ebenfalls im Bereich eines anderen Unternehmens arbeitet, der aber nicht an die Weisungen des Generalunternehmers gebunden ist.

Verleiher
Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen (entgegen § 613 Satz 2 BGB).

Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der nicht identisch mit dem Lohn des Arbeitnehmers ist.

Entleiher
Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers, ohne dass arbeitsrechtliche Ansprüche daraus erwachsen, da vertragliche Bindungen ganz fehlen. Ist der Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher jedoch unwirksam, führt dies dazu, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher durch gesetzliche Fiktion zustande kommt (§ 10 AÜG). Eine Haftung des Entleihers besteht für evtl. vom Verleiher nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber der SV-Träger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) im Rahmen der „Subsidiärhaftung“.

Personalanalysen

Die Labora GmbH arbeitet mit einem starken Partner zusammen, der seit 11 Jahren erfolgreich Insights Potentialanalysen erstellt und auswertet.

 

Was erfasst die Insights® Potentialanalyse?
Die Insights Potentialanalyse ist eine verhaltenstypologische Analyse. Das heißt, sie zeigt Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentiale in einem sehr umfangreichen, textlichen (ca. 30 Seiten) und graphischen (6 Seiten) Report auf. Ausführlich dargestellt wird das Basisverhalten, das eine Person mitbringt und was sie am Arbeitsplatz davon nutzt – ihr adaptiertes Verhalten. Jeder Teilnehmer bekommt seine Ausgangssituation vor Augen geführt sowie die Wirkung auf andere, seine bevorzugten Strategien in Verkauf und Führung, seine Stressreaktionen, seine Fähigkeit in der Interaktion mit anderen uvm.

Worauf basiert das Instrument?
Das Instrument basiert auf den anerkannten Lehren von C.G. Jung, Dr. Marston und dem MBTI Typenindikator. Somit werden in diesem modernen Instrument 4 auf dem Markt bewährte Modelle (DISG, Marston 4 Typen, Team-design, 8 Typen Jung/Jolande Jakoby, MBTI, 16 Typen) auf dem Insights-Rad mit 60 Insights Typen dargestellt.

In welchen Bereichen findet Insights erfolgreiche Anwendung?

In immer mehr mittelständischen und internationalen Unternehmen sowie bei Personalentwicklung und -beratung in den Bereichen: Personalauswahl, Teamzusammenstellung, Teamdynamic, Arbeitsplatz- und Teamanalysen, Verkauf, Persönlichkeits- und Führungstraining, Mitarbeitergespräch, Kommunikationsverbesserung, Outplacement, Selbsterkenntnis, Karriere-Planung.

Wie funktioniert die Auswertung und Anwendung von Insights?
Sie füllen einfach einen Fragebogen aus (Zeitbedarf ca. 15 Minuten) und erhalten eine 36-seitige Computeranalyse.

Thomas_Messner

Herr Thomas Messner

 

Leiter der Verwaltung – Vertrieb
Mitglied der Geschäftsleitung

Telefon: 0981 / 972 573 – 16
Mobil: 0175 / 298 66 18
Email:messner@labora-gmbh.de

Gianni Mathieu Berger

Herr Gianni Mathieu Berger

 

Büroleiter
Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 15
Mobil: 0151 143 401 56
E-Mail: berger@labora-gmbh.de

Jaqueline Novack-König

Frau Jaqueline Novack-König

 

Key Account Managerin
Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 20
Mobil: 0175 298 661 8
Mail: novack@labora-gmbh.de

Gdowicz Ewelina

Frau Ewelina Gdowicz

 

Vertrieb / Recruiting
Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 14
Mobil: 0151 / 143 401 56
E-Mail: gdowicz@labora-gmbh.de

Violeta Frau Petrovic

Frau Violeta Martinovic

 

Assistentin Management
Tel.-Nr.: 0981 972 573 21
Mobil: 0170 799 666 1
Mail: martinovic@labora-gmbh.de

Dicusara, Giulia Mihaela3

Frau Giulia Mihaela Dicusara

 

EU-Recruting / Disposition
Tel.-Nr.: 0981 972 573 0
Mobil: 0157 850 329 65
Mail: info@labora-gmbh.de

Sonja Engelhard

Frau Sonja Engelhard

 

Buchhaltung
Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 17
Mobil: 0151 / 684 910 88
Mail: engelhard@labora-gmbh.de

23.03.2016

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Frau Latricia Rauch

 

Buchhaltung
Telefon: 0981 / 972 573 – 11
Mobil: 0151 / 684 910 88
Email: rauch@labora-gmbh.de

Bild folgt

Frau Melissa Schemm

 

Assistant Key Account

Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 10
Mobil: 0151 / 143 401 56
E-Mail: schemm@labora-gmbh.de

EPARU SILVIO

Herr Silviu Eparu

 

Fahrdienst
Mobil: 0176 45898630

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Herr Viktor Knaus

 

Fahrdienst
Mobil: 0160 93 59 57 50

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Herr Mariam-Ionut Dragulin

 

Fahrdienst
Mobil: 0151 / 700 340 32

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Frau Gerlinde Übelhör

 

Fahrdienst
Mobil: 0162 / 711 57 21

Fratermann_2

Herr Mohammed Khammes

 

Auszubildender
Tel.-Nr.: 0981 972 573 – 18
Mobil: 0151 / 143 401 56
E-Mail: khames@labora-gmbh.de

Bild folgt

Herr Andrei-Catalin Cretu

 

Fahrdienst
Mobil: 0155 / 106 826 47

Bild folgt

Herr Hayk Harutyunyan

 

Fahrdienst
Mobil: 0177 / 699 157 7

Bild folgt

Herr Bernd Troidl

 

Fahrdienst

Mobil: 0152 / 341 122 53

Bild folgt

Herr Eugen Beckel

 

Fahrdienst

Mobil: 0157 / 341 217 70

Bild folgt

Herr Refik Berrak

 

Fahrdienst

Mobil: 0176 / 938 163 60

ARBEITSPLATZ MANAGEMENT

Unser Team unter Leitung von Herrn Dipl.-Kfm. Hans Gulden arbeitet dabei eng mit der Hochschule Ansbach, explizit dem Team von Spezialisten vom CENTRE OF EXCELLENCE FOR TPM der Hochschule Ansbach um Herrn Prof. Dr. May zusammen.Derzeit können wir Ihnen die Überarbeitung von Arbeitsplätzen und Abteilungen in den Bereichen

– PRODUKTION
und
– VERWALTUNG
anbieten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cetpm.de

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen direkt an unseren Herrn Gulden:
gulden@labora-gmbh.de

LABORAdie bessere Alternative!

Arbeitsvermittlung

Zur Besetzung von offenen Stellen wird ein Personaldienstleister beauftragt, aufgrund eines Anforderungsprofiles geeignete Bewerber zu präsentieren. Ergänzend und darüber hinaus wird Beratung für den gesamten Personalbereich geleistet.

Kontakt & Feedback

Sehr verehrte Kundinnen und Kunden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier haben Sie die Möglichkeit uns eine Nachricht zukommen zu lassen. Wir haben stets ein offenes Ohr für Wünsche und Anregungen, aber auch für Kritiken. Sollte Ihnen also bei einem Besuch oder in der Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen etwas gar nicht oder besonders gut gefallen haben, möchten wir Sie bitten uns auf diesem Wege anzusprechen.
Ihr Anliegen wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt!

Geschäftsleitung
Labora GmbH

Herrn Gulden kontaktieren

Herrn Gruenbauer kontaktieren

ENGAGEMENTS

Die Labora GmbH unterstützt Gruppen und Vereine auf vielfältige Art und Weise.
Wichtig ist ihr dabei deren gemeinnützige Ausrichtung.

YACHT-Club Ansbach – Gunzenhausen

 

TSV Petersaurach

 

SV Lellenfeld

 

SV Arberg

 

TSV 1898 Bechhofen


SV Pfeil Burk


TSV Fichte Ansbach e. V.














On-Site-Management

Das On-Site-Management (Vor-Ort-Management) richtet sich in erster Linie an Unternehmen mit einem hohen Bedarf an temporären Arbeitskräften.

In der Regel haben große Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu mehreren Personaldienstleistern. Die Koordination im On-Site-Management erfolgt durch den sogenannten Master, welcher für Sie als Kunden alle Personaldienstleister (sogenannte Co-Lieferanten) koordiniert.

Bei Unternehmen, die einen ständig hohen Bedarf an externen Mitarbeitern haben, entlastet das On-Site-Management die Personalabteilung und gewährleistet einen optimalen Einsatz der Zeitarbeitnehmer/-innen. Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

On-Site-Management ist die konsequente Weiterentwicklung der Einzelüberlassung von Zeitpersonal in strategischer Kooperation mit einem leistungsstarken Zeitarbeits-Hauptanbieter (Master).

Outsourcing

Outsourcing (dt. Auslagerung) bezeichnet die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen. Also die teilweise oder gesamte Auslagerung von Projekten, Geschäftsbereichen wie z.B. Poststelle, Kantine, Lohnabrechnung etc. mit und ohne Personal auf Werkvertragsbasis.

 

Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das grenzt Outsourcing von sonstigen Partnerschaften ab.

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Besucher–Office am Martin-Luther-Platz 17

Im Juni 2020 ergänzten wir unseren Firmensitz am Martin-Luther-Platz 6 mit dem Besucher – Office am Martin-Luther-Platz 17.
Nur wenige Schritte vom bisherigen Büro entfernt, fanden wir schräg gegenüber zwischen den Ladengeschäften von APOLLO-Optik
und dem Musikhaus FRICKE eine geeignete Immobilie mitten im Herzen von Ansbach.

In diesen Räumlichkeiten können wir uns nun auf das konzentrieren, was wirklich zählt:
UNSERE MITARBEITER, UNSERE BEWERBER … und auf die Umsetzung vieler spannender neuen Projekte.
Hier finden Sie unser Video zu unseren neuen Räumen    >>>  NEUES_BUERO <<<
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